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Statuten

Vereinsstatuten

Statuten des EHC Olten Fanclub Gäu, Hägendorf.

Art. 1)

Der EHCO Fan Club Gäu ist ein Verein nach Art. 60 ff des ZGB.

Name: EHCO Fan Club Gäu, Hägendorf
Zweck: Unterstützung des EHC Olten durch gemeinsame Matchbesuche
Ganzes Gäu mit einbeziehen und aktivieren zur EHC - Familie
Sitz: Sitz des Vereins ist Hägendorf. Angeschlossen sind jedoch alle
Gemeinden im Gäu.

Art 2)Mitglieder und Stimmrecht

Als Mitglieder des EHCO Fan Club Gäu, Hägendorf können Einzelpersonen, Familien, Gruppen so wie Firmen aufgenommen werden.
Die Mitgliedschaft ist jedoch an den jeweiligen Jahresbeitrag gebunden. Jedes Mitglied, welches den Jahresbeitrag Bezahlt hat, ist Stimmberechtigt. Art. 3)Haftbarkeit

Für Verbindlichkeiten des EHCO Fan Club Gäu haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 4)Organisation

Die Vereinsorgane sind:
a) Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

Art. 5)Jahresbeitrag
Jahresbeiträge werden jährlich festgelegt.

Art. 6)Generalversammlung und ausserordentliche Vereinsversammlungen

Die Generalversammlung sollte im Monat Mai abgehalten werden.

Ausserordentliche Versammlungen können stattfinden, sofern es der Vorstand für nötig erachtet, oder wenn mindestens zwei fünftel der Eingetragenen Vereinsmitglieder eine solche verlangt. (Dies laut ZGB Art. 64).

Ablauf der Generalversammlung:

1) Protokoll der letzten Generalversammlung
2) Jahresbericht des Präsidenten
3) Jahresrechnung
4) Jahresprogramm
5) Budget
6) Wahlen
7) Anträge
8) Verschiedenes

Die Einladung mit der Traktandenliste muss mindestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich erfolgen.

Art. 7) Anträge

Der Vorstand ist verpflichtet, Anträge, welche ihm von Mitgliedern schriftlich und begründet eingereicht werden, auf die Traktandenliste zu setzen.

Anträge müssen bis 2 Wochen vor dem Datum der GV zu Handen des Vorstandes eingereicht sein.

Art. 8)Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:
1.1 Präsident
1.2 Vizepräsident
1.3 Kassier
1.4 Aktuar
1.5 Beisitzer 1

2. Die Funktionen des Vorstandes bestehen in pünktlicher Erledigung alles in den "Vereinsstatuten" speziell in Art. 1 + 4 + 6 genannten Vereinsaufgaben.

3. Der Vorstand versammelt sich so oft es der Präsident es als nötig erachtet. Ferner auf Wunsch von mindestens 2 Vorstandsmitglieder.

4. Der Vereinsvorstand wird jeweils auf die Dauer von 1 Jahr gewählt.
Er konstituiert sich selber.

Art. 9) Verbindlichkeiten

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen. Ihm obliegt die gesamte Verwaltung und Vereinsleitung. Er führt insbesondere die von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse aus.

Die Rechtsverbindliche Unterschrift führen der Präsident oder Vizepräsident kollektiv mit dem Kassier oder Aktuar

Art. 10)Delegationen

Der Vorstand ist befugt, zur Behandlung und Vorberatung bestimmter Angelegenheiten (Veranstaltungen) besondere Delegationen zu ernennen.

Art. 11)Revisoren

Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre 2 Revisoren. Diese haben die Jahresrechnung zu prüfen und der Generalversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.

Art. 12)Abstimmungen und Wahlen

Bei allen Abstimmungen und Wahlen entscheidet das Absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.

Art. 13)Vereinsjahr und Rechnungsabschluss

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Februar bis zum 31. Januar. Die Jahresrechnung wird jeweils auf dieses Datum abgeschlossen.

Art. 14)Statutenänderung / Vereinsauflösung

Statutenänderungen können nur nach Vorberatung durch den Vorstand und nach erfolgter Bekanntgabe auf der Traktandenliste an der GV vorgenommen werden.

Die Vereinsauflösung kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen des ZGB erfolgen. Das nach Tilgung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen erhält der EHC Olten.

Art. 15)Schlussbestimmungen

Die Vorstehenden Statuten sind an der Generalversammlung des EHC Olten Fanclubs Gäu vom 20. März 1997 genehmigt worden

Letzte Aenderung an GV vom 14.5.2004
EHCO Fanclub Gäu Hägendorf
Postfach
4614 Hägendorf



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